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Ratgeber

Wie lange darf man in Dubai bleiben? Visum bei Einreise, Verlängerung, Aufenthalt

  • Stand Oktober 2026 · mit Quellen
  • Lesezeit 5 Min.

Zuletzt geprüft am 31.10.2026 · Von Angelina und Tassilo

Die Regel für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Für Reisen ohne Arbeit musst du vorher kein Visum beantragen. Was die offiziellen Stellen sagen:

  • Deutschland: kein Visum nötig für touristische Reisen, Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme und Besuche, „für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen“ (Auswärtiges Amt).
  • Österreich: keine Visumpflicht für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Halbjahr bzw. 180 Tagen im Jahr (BMEIA).
  • Schweiz: Das EDA nennt auf seinen Seiten zu den VAE keine Tageszahl. Es verweist für Fragen zu Einreise und Aufenthalt auf die Vertretung des Reiselands (EDA: Reisedokumente, Visum und Einreise). Die GDRFA Dubai nennt für Staatsangehörige der Schengen-Staaten höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen (GDRFA Dubai).

Wo die Quellen nicht ganz gleich klingen

Das Auswärtige Amt und die GDRFA sprechen von 90 Tagen „innerhalb von 180 Tagen“. Das BMEIA schreibt „90 Tage im Halbjahr bzw. 180 Tage im Jahr“. Das ist nicht ganz dieselbe Formulierung. Plane deshalb mit der strengeren Lesart: höchstens 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen. Verbindlich entscheidet die Einwanderungsbehörde der VAE. In Dubai ist das die GDRFA, bundesweit die ICP.

Wie die Tage gezählt werden

Die GDRFA bietet einen Rechner für die 90/180-Regel an. Er rechnet mit deinen Ein- und Ausreisedaten der letzten 180 Tage und zeigt die verbleibenden Tage. Die GDRFA sagt dazu ausdrücklich: Das Ergebnis ist nur eine Orientierung und kein Recht auf Aufenthalt (GDRFA Dubai). Trag deine Reisedaten sorgfältig ein und rechne mit Puffer.

Reisepass: was gilt

  • Dein Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein (u.ae: Brauche ich ein Visum?; BMEIA).
  • Für Deutsche gilt: Personalausweis und vorläufige Dokumente reichen nicht. Du brauchst einen regulären biometrischen Reisepass. Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt; vorhandene bleiben gültig, solange sie laufen (Auswärtiges Amt).
  • Für Österreicher gilt: Die ID Austria wird nur in Österreich akzeptiert. Ein Notpass reicht nur für Ausreise und Transit (BMEIA).

Kann man den Aufenthalt verlängern?

Grundsätzlich ja, aber nur mit Zustimmung der Behörde. Das Auswärtige Amt schreibt, dass die Behörden den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern können (Auswärtiges Amt). Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Die ICP beschreibt die Verlängerung von Besuchs- und Touristenvisa: Sie ist einmal oder mehrmals möglich, solange die Gesamtdauer 120 Tage nicht übersteigt. Die ICP nennt dafür eine Antragsgebühr von AED 100 und eine Verlängerungsgebühr von AED 500 (ICP: Visa Extension). Ob diese Regel auch für die visumfreie Einreise mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass gilt, sagt die Seite nicht. Das erfragst du vor Ablauf deiner Tage direkt bei der ICP oder bei der GDRFA Dubai.

Was passiert, wenn du zu lange bleibst?

Überziehen ist teuer und kann ernste Folgen haben.

  • Die ICP nennt eine Strafe von AED 50 für jeden Tag, den du zu lange im Land bist. Sie beginnt am Tag nach Ende der Kulanzfrist, die für die jeweilige Visumart gilt (ICP: Visa Cancellation, Gebühren und Strafen). Wie lang diese Frist bei deiner Einreise ist, steht dort nicht. Verlass dich nicht auf eine Frist.
  • Das Auswärtige Amt warnt vor empfindlichen Geldstrafen und Ausweisung. Bei längerem Überziehen ist auch eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen (Auswärtiges Amt).

Offene Strafen kannst du über den Dienst der GDRFA prüfen (u.ae: Visa fees and fines).

Ausreisen und wieder einreisen: der sogenannte Visa Run

Manche fliegen kurz aus und kommen am nächsten Tag zurück, um „neue“ Tage zu bekommen. Darauf solltest du nicht setzen. Die Regel zählt alle Tage innerhalb von 180 Tagen. Der Rechner der GDRFA berücksichtigt deshalb alle Ein- und Ausreisen dieses Zeitraums (GDRFA Dubai). Eine kurze Ausreise setzt die 90 Tage nicht zurück.

Wiederholte Ein- und Ausreisen ersetzen keinen Aufenthaltstitel. Wenn du dauerhaft in Dubai leben oder arbeiten willst, brauchst du ein Residence Visa.

Wenn du länger oder öfter in Dubai sein willst

Touristenvisum für mehrere Einreisen (5 Jahre)

Die GDRFA Dubai bietet ein Touristenvisum für mehrere Reisen an. So beschreibt sie es (GDRFA Dubai: Multi-Entry Tourist Visa 5 Jahre):

  • Gültig 5 Jahre ab Ausstellung.
  • Je Aufenthalt höchstens 90 Tage am Stück, um die gleiche Dauer verlängerbar, insgesamt höchstens 180 Tage im Jahr.
  • Nachweis eines Bankguthabens von USD 4.000 oder Gegenwert in den letzten sechs Monaten, Krankenversicherung, Hin- und Rückflug, Passkopie (mindestens 6 Monate gültig).
  • Die GDRFA nennt insgesamt AED 3.713, darin eine Garantiesumme von AED 3.000. Der Betrag kann je nach Fall abweichen.

Auch mit diesem Visum darfst du nicht arbeiten. Es ist ein Besuchervisum.

Remote-Work-Visum

Arbeitest du für einen Arbeitgeber oder eine eigene Firma außerhalb der VAE, gibt es ein eigenes Visum für Fernarbeit. Voraussetzungen und Laufzeit findest du in Remote arbeiten in Dubai und in unserer Übersicht Visa-Wege in den VAE.

Residence Visa

Für einen echten Wohnsitz brauchst du einen Aufenthaltstitel, etwa über Arbeitgeber, eigene Firma, Familie oder Ruhestand. Die zehn gängigen Wege mit Laufzeiten findest du in Visa-Wege in den VAE. Wie du den Umzug Schritt für Schritt planst, steht in Nach Dubai auswandern.

Was das fürs Probewohnen heißt

Für ein Probewohnen von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen reicht in der Regel die visumfreie Einreise. Plane so:

  1. Pass prüfen: mindestens 6 Monate gültig bei der Einreise.
  2. Tage zählen: Rechne frühere Dubai-Reisen der letzten 180 Tage mit ein.
  3. Puffer lassen: Buch den Rückflug nicht auf den letzten erlaubten Tag.
  4. Nicht arbeiten: auch nicht „nur kurz“ für einen Kunden vor Ort.
  5. Früh fragen: Brauchst du mehr Zeit, kläre die Verlängerung vor Ablauf bei der Behörde.

Wie du die Zeit vor Ort sinnvoll nutzt, liest du in Probewohnen in Dubai.

Hinweis: Einreiseregeln können sich kurzfristig ändern. Verbindlich sind die Angaben der ICP, der GDRFA Dubai und der Vertretungen der VAE. Dieser Text ist Information zum Selbermachen, keine Rechts- oder Migrationsberatung.
Reisehinweis: Das Auswärtige Amt rät seit dem 30.09.2026 von nicht notwendigen Reisen in die VAE ab. Prüfe vor jeder Reise den aktuellen Stand beim Auswärtigen Amt. Unser Dubai bewertet die Lage nicht.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich als Deutscher ohne Visum in Dubai bleiben?

Laut Auswärtigem Amt höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Arbeiten ist dabei nicht erlaubt.

Gilt das auch für Österreicher und Schweizer?

Für Österreich nennt das BMEIA bis zu 90 Tage im Halbjahr. Für die Schweiz nennt das EDA keine Zahl; die GDRFA Dubai nennt für Schengen-Staatsangehörige 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Prüfe den Stand vor der Reise bei der Vertretung der VAE.

Kann ich nach 90 Tagen kurz ausreisen und neu anfangen?

Nein, darauf solltest du dich nicht verlassen. Gezählt werden alle Tage innerhalb von 180 Tagen. Eine kurze Ausreise setzt das nicht zurück.

Wie hoch ist die Strafe, wenn ich zu lange bleibe?

Die ICP nennt AED 50 je Tag nach Ende der Kulanzfrist. Dazu können Ausweisung und weitere Folgen kommen.

Darf ich während des Besuchs arbeiten?

Nein. Die visumfreie Einreise gilt für Urlaub, Besuche und Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme.

Quellen

Alle abgerufen am 31.10.2026. ---

  1. Auswärtiges Amt: Vereinigte Arabische Emirate, Reise- und Sicherheitshinweise (Einreise und Zoll)
  2. BMEIA: Reiseinformation Vereinigte Arabische Emirate
  3. EDA / Schweizer Vertretung in den VAE: Reisedokumente, Visum und Einreise
  4. GDRFA Dubai: Schengen Visa Calculator (90/180)
  5. GDRFA Dubai: Multi-Entry Tourist Visa (5 Jahre)
  6. ICP: Visa Extension
  7. ICP: Visa Cancellation (Gebühren und Strafen)
  8. u.ae: Do you need an entry permit or a visa to enter the UAE?
  9. u.ae: Visa fees and fines

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