Ratgeber
Aus der Schweiz nach Dubai auswandern: Abmeldung, AHV, Krankenkasse und Vorsorge
- Stand Oktober 2026 · mit Quellen
- Lesezeit 5 Min.
1. Bei der Gemeinde abmelden
Wer länger als drei Monate ins Ausland geht, seine Unterkunft aufgibt und nicht bald zurückkommen will, muss sich bei der Wohnsitzgemeinde abmelden. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Kanton (EDA: Auswandern). Frag deshalb bei deiner Einwohnerkontrolle nach, was sie braucht und ab wann du dich abmelden kannst.
Bei einer definitiven Ausreise bekommst du bei der Abmeldung deinen Heimatschein zurück (ebd.). Heb ihn gut auf, zusammen mit der Abmeldebestätigung. Beide Papiere brauchst du später noch: für die Botschaft, die AHV und die Pensionskasse.
Behältst du die Wohnung und kommst nur ab und zu zurück, kläre früh mit der Einwohnerkontrolle, ob du dich abmelden musst (ebd.).
2. Bei der Schweizer Botschaft registrieren
Als Auslandschweizer meldest du dich bei der zuständigen Schweizer Vertretung an. Das muss innerhalb von 90 Tagen nach der Abmeldung passieren. Du brauchst dafür Pass oder ID, die Abmeldebestätigung und, falls vorhanden, den Heimatschein (EDA: Auswandern). Die Anmeldung ist kostenlos und sorgt dafür, dass die Vertretung dich in Notfällen erreichen kann (ebd.). Die Anmeldung geht über den Online-Schalter für Auslandschweizer (ZAS: Beitritt zur freiwilligen AHV/IV).
Wichtig für Dubai: Alle konsularischen Dienste für Schweizer in den VAE erbringt ausschliesslich die Botschaft in Abu Dhabi. Das Generalkonsulat in Dubai kümmert sich um Wirtschaft und Handel (EDA: Generalkonsulat Dubai).
Lies vor dem Umzug auch die aktuellen Reisehinweise des EDA für die VAE (EDA: Reisehinweise VAE).
3. Militär und Zivildienst
Bist du noch dienstpflichtig und meldest dich ab oder bleibst länger als 12 Monate weg, brauchst du einen militärischen Auslandurlaub. Den beantragst du beim zuständigen Kreiskommando, am besten zwei Monate im Voraus. Für den Zivildienst stellst du das Gesuch bei der zuständigen Regionalstelle (EDA: Auswandern).
4. AHV: freiwillig weiterversichern?
Jahre im Ausland können zu grossen Lücken in der AHV führen (EDA: Auswandern). Wer ausserhalb von EU und EFTA wohnt, kann deshalb der freiwilligen AHV/IV beitreten. Die VAE gehören nicht zur EU oder EFTA.
Die Voraussetzungen laut der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) (ZAS: Beitritt zur freiwilligen AHV/IV):
- Du hast die Schweizer Staatsbürgerschaft (oder die eines EU- oder EFTA-Staats).
- Du wohnst ausserhalb von EU und EFTA.
- Du warst direkt vor dem Austritt mindestens fünf Jahre ohne Unterbruch in der AHV/IV versichert.
- Du reichst das Beitrittsgesuch spätestens 12 Monate nach dem Austritt aus der obligatorischen AHV/IV ein.
So läuft es ab: zuerst bei der Gemeinde abmelden, dann bei der Vertretung anmelden, dann das Beitrittsformular mit einer Kopie der Abmeldebestätigung an die ZAS schicken. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Antrag. Die ZAS empfiehlt, dass auch Kinder bei der Ausreise der freiwilligen Versicherung angehören (ebd.).
Die Beiträge hängen vom Einkommen oder Vermögen ab. Die aktuellen Sätze stehen im Merkblatt 10.02 (AHV/IV: Merkblatt 10.02 Freiwillige AHV/IV). Ob sich die freiwillige AHV für dich lohnt, klärst du am besten mit der Schweizerischen Ausgleichskasse oder einer Vorsorgeberatung.
5. Krankenkasse: Grundversicherung endet
Ziehst du ins Ausland, endet die obligatorische Krankenpflegeversicherung grundsätzlich mit der Abreise aus der Schweiz. Für Länder ausserhalb von EU, EFTA und Vereinigtem Königreich gibt es davon keine Ausnahme. Manche Versicherer bieten aber freiwillig einen Vertrag an, mit dem dein Schutz weiterläuft (BAG: Versicherungspflicht). Frag deine Krankenkasse, ob und zu welchen Bedingungen sie das anbietet.
In Dubai ist eine Krankenversicherung Pflicht. Alle Einwohner und auch Besucher müssen versichert sein. Arbeitgeber versichern ihre Angestellten. Für Ehepartner und Kinder ist der Sponsor zuständig, wenn der Arbeitgeber sie nicht mitversichert (ISAHD: FAQ). Als Selbstständiger kümmerst du dich selbst darum.
6. Pensionskasse (2. Säule): Barauszahlung möglich
Verlässt du die Schweiz endgültig, kannst du dein Pensionskassengeld unter Umständen bar beziehen. Du musst nachweisen, dass du die Schweiz endgültig verlässt und dich im Ausland niederlässt. Bist du verheiratet, brauchst du die schriftliche Zustimmung deines Ehepartners (BSV: BVG-Guthaben bar beziehen).
Die Einschränkungen, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nennt, betreffen den Wegzug in EU-Staaten, Island, Norwegen und Liechtenstein (ebd.). Die VAE gehören nicht dazu. Was genau für dich gilt und welche Unterlagen nötig sind, sagt dir deine Pensionskasse oder Freizügigkeitsstiftung.
7. Säule 3a: Bezug beim Wegzug
Die Säule 3a (gebundene private Vorsorge) darfst du vorzeitig beziehen, wenn du die Schweiz endgültig verlässt (BSV: Auszahlung Säule 3a). Frag deine Bank oder Versicherung, welche Nachweise sie braucht.
Achtung Steuern: Auf Auszahlungen von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen an Personen im Ausland kann eine Quellensteuer anfallen. Ob du sie ganz oder teilweise zurückbekommst, prüft die Steuerverwaltung des Kantons, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Dafür gibt es das Formular Q-IS (ESTV: Quellensteuer). Ob du das Geld vor oder nach dem Wegzug beziehst, kann steuerlich einen Unterschied machen. Kläre das vorher mit einer Steuerberatung.
8. Steuern beim Wegzug
Nimmst du im Ausland Wohnsitz, bist du in der Schweiz meist nur noch beschränkt steuerpflichtig (EDA: Auswandern). Das betrifft zum Beispiel eine Wohnung oder ein Haus, das du in der Schweiz behältst. Melde den Wegzug auch deinem kantonalen Steueramt und frag dort, welche Steuererklärung für das Wegzugsjahr fällig wird.
Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen der Schweiz und den VAE gibt es ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen. Es wurde am 6. Oktober 2011 unterzeichnet und gilt seit dem 21. Oktober 2012 (ESTV: Vereinigte Arabische Emirate). Ein Änderungsprotokoll ist am 28. November 2025 in Kraft getreten; die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026 (SIF: Fachinformationen). Wie das Abkommen in deinem Fall wirkt, klärst du mit einer Steuerberatung oder der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
9. Visum und Selbstständigkeit in Dubai
Für den Aufenthalt in Dubai brauchst du ein Visum, zum Beispiel über einen Arbeitgeber, eine eigene Firma oder die Familie. Die Wege im Überblick findest du unter Visa-Wege in den VAE.
Willst du als Schweizer in Dubai selbstständig arbeiten, gibt es zwei typische Wege: eine Lizenz in einer Freezone (einer Freihandelszone mit eigener Behörde) oder die Green Visa für Freelancer und Selbstständige. Die Green Visa gilt fünf Jahre, ist verlängerbar und braucht keinen Sponsor in den VAE. Voraussetzungen sind unter anderem eine Freelancer- oder Selbstständigen-Erlaubnis des Arbeitsministeriums (MOHRE), mindestens ein Bachelor oder gleichwertiger Abschluss und ein Einkommen aus der selbstständigen Arbeit von mindestens 360.000 AED pro Jahr in den letzten zwei Jahren (ICP: Green Residence). Mehr dazu: Freelancer und Gründer in Dubai.
Häufige Fragen
Muss ich mich in der Schweiz abmelden, wenn ich nach Dubai ziehe?
Ja, wenn du länger als drei Monate weg bist, die Wohnung aufgibst und nicht bald zurückkommen willst. Die Details regelt dein Kanton, frag bei der Einwohnerkontrolle nach.
Wo melde ich mich als Auslandschweizer in den VAE an?
Bei der Schweizer Botschaft in Abu Dhabi, innerhalb von 90 Tagen nach der Abmeldung. Sie erbringt alle konsularischen Dienste für Schweizer in den VAE.
Kann ich in Dubai in der AHV bleiben?
Ja, über die freiwillige AHV/IV, wenn du vorher mindestens fünf Jahre ohne Unterbruch versichert warst. Das Gesuch muss spätestens 12 Monate nach dem Austritt bei der ZAS sein.
Bleibe ich in der Schweizer Krankenkasse versichert?
Die Grundversicherung endet grundsätzlich mit der Abreise. Manche Kassen bieten einen freiwilligen Vertrag an. In Dubai brauchst du ohnehin eine Krankenversicherung.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den VAE?
Ja, seit 2012. Ein Änderungsprotokoll gilt grösstenteils ab dem 1. Januar 2026. Was das für dich bedeutet, klärst du mit einer Steuerberatung.
Quellen
Alle abgerufen am 31.10.2026. ---
- EDA: Auswandern
- EDA: Generalkonsulat der Schweiz in Dubai (Zuständigkeit Botschaft Abu Dhabi)
- EDA: Reisehinweise für die Vereinigten Arabischen Emirate
- ZAS: Beitritt zur freiwilligen AHV/IV
- AHV/IV: Merkblatt 10.02 Freiwillige AHV/IV
- BAG: Krankenversicherung, Versicherungspflicht
- ISAHD (Dubai Health Insurance): FAQ
- BSV: BVG-Altersguthaben bar beziehen beim endgültigen Verlassen der Schweiz
- BSV: Auszahlung der Säule 3a
- ESTV: Quellensteuer
- ESTV: Vereinigte Arabische Emirate (Doppelbesteuerungsabkommen)
- SIF: Fachinformationen (Inkrafttreten Änderungsprotokoll DBA VAE)
- ICP: Green Residence Guide